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beste Riester Rente - Rürup-Rente - Altersvorsorge mit Riester und Rürup im Vergleich
beste Riester Rente Rürup Altersvorsorge mit der Hilfe eines Vergleichs finden. Die zusätzliche Altersvorsorge wird immer wichtiger,
da die gesetzliche Absicherung im Alter nicht ausreicht. Riester und Rürup Sparen hilft die Lücke im Alter im zu schliessen.






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Riester Rente und Rürup Rente - staatlich geförderte private Altersvorsorge

Rürup- oder Basisrente

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Riester Rente

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Basis- oder Rüruprente

Vorteile der Basis- bzw. Rüruprente

Die Basisrentenversicherung wird auch als Rüruprente bezeichnet.

Der Beitrag zum Rürupvertrag ist steuerlich absetzbar. Hierin besteht der wesentliche Teil der staatlichen Förderung dieser Altersversorgung. Der steuerlich absetzbare Teil des Beitrags steigt von 70% im Jahr 2010 bis auf 100% im Jahr 2025.

Ab dem Jahr 2040 beginnende Zahlungen aus dieser Altersvorsorge sind dann zu 100% zu versteuern.
Bis zum Jahr 2040 beginnende Auszahlungen unterliegen nur zum Teil der Steuer.

Für die auf das im Vertrag angesparte Kapital anfallenden Zinsen ist keine Abgeltungssteuer zu zahlen.

Grundsätzlich besteht bei diesem Vertag Pfändungsschutz während der Ansparzeit. Während der Rentenzahlung nach Ablauf der Ansparphase besteht dieser Schutz vor Pfändung jedoch nicht mehr.

Bei Bezug von ALG II wird das angesparte Kapital einer Rüruprente nicht bei der Anrechnung von Vermögen berücksichtigt.

Es besteht die Möglichkeit der flexiblen Beitragszahlung. Man kann einen geringen regelmässigen Beitrag vereinbaren und durch Zuzahlungen den Vertrag höher besparen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit mit dieser Form der Rentenversicherung eine steuerlich absetzbare Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung darf allerdings einen Beitragsanteil von 50% nicht übersteigen, da sonst die steuerliche Absetzbarkeit nicht gegeben ist.

Nachteile der Rürup-Rente

Bei der Rüruprente besteht nicht die Option einer Kapitalauszahlung. Das Kapitalwahlrecht ist bei dieser Art der geförderten Altersvorsorge ausgeschlossen.

Der Rürup Vertrag kann nicht gekündigt werden und es erfolgt keine Auzahlung eines Rückkaufswertes. Eine Beitragsfreistellung hingegen ist möglich.

Eine Auszahlung der Rente erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt immer als Leibrente.

Eine Schenkung an Dritte, eine Übertragung, Beleihung oder Verpfändung des Basisrentenvertrags ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Rentenzahlungen müssen versteuert werden. Die Höhe des zu versteuernden Anteils der Rente richtet sich nach dem Jahr in dem die Rentenzahlung beginnt. Ab dem Jahr 2040 sind die aus einem Rüruprentenvertrag mit 100% zu versteuern.

Wenn der Versicherte vor dem vereinbarten Auszahlungsbeginn stirbt, verfällt das in dem Vertrag angesammelte Kapital. Es gibt jedoch Anbieter die gegen einen Zusatzbeitrag eine Hinterbliebenenrente versichern oder eine Beitragsrückgewähr für den Todesfall absichern.

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Die beste Riester Rente finden

Die Riester Rente gehört zu den staatlich geförderten Formen des Altersvorsorge Sparens.



Die beste Riester Rente als solche gibt es nicht. Es müssen immer die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die Auswahl muss die persönliche Risikoneigung, die finanzielle und familiäre Situation, steuerliche Aspekte und auch tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen. Zu diesen zählt zum Beispiel Rentengarantiezeit, fondsgebundene Riester oder klassische Riester, Höhe der garantierten Rente, Höhe des prognostizierten Kapitals, dass zur Verrentung zur Verfügung steht, Flexibität des Riester Vertrags und vieles mehr.
Diese Punkte sollte man besprechen und so die passende, individuell beste Riester Rente ermitteln.

Die Riester Förderung besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Die Zulagen sind zusätzliche Beiträge die vom Staat direkt dem Riester-Vertrag zugeschrieben werden und einmal jährlich eingezahlt werden.

Die Riester Zulagen werden als Grundzulage und Kinderzulage gezahlt.
Die Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich wird gezahlt, wenn eine förderberechtigte Person einen Riester Vertrag abschliesst. Die Kinderzulage beträgt für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro jährlich, für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro jährlich. Die Kinderzulage wird solange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht.
Zum Erhalt der vollen Riester Zulagen muss ein Beitrag in Höhe von 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen für den Riester Vertrag eingezahlt werden.
Die Beiträge zum Riester Sparen werden auch durch steuerliche Absetzbarkeit gefördert.
Maximal werden bis 2100 Euro jährlicher Riester Beitrag staatlich gefördert (Stand 2010).

Wer bekommt die Riester-Zulagen?
Der folgende Personenkreis ist für das Riester Sparen unmittelbar förderberechtigt (Stand 2010):

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird
  • Amtsträger
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, dies gilt für das gesamte Jahr)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen)
  • Bezieher von Krankengeld
  • ALG-II-Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt)
  • vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren


Der folgende Personenkreis ist mittelbar für das Riester Sparen förderberechtigt (Stand 2010):

Ehepartner von Zulagenberechtigten, wenn sie nicht selbst zu den unmittelbar riester-förderberechtigten Personen gehören.
Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben ebenfalls Anspruch auf die Riester Zulage, wenn sie einen entsprechenden eigenen Riester-Vertrag haben, nicht ständig von ihrem Partner getrennt leben sowie uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Es gilt die Regel, dass eine unmittelbare Riester Zulageberechtigung immer vorrangig gegenüber einer mittelbaren Riester Zulageberechtigung ist.

Welche die beste Riester Rente ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei der Wahl der richtigen Riester Rente muss vor Allem auf die individuellen, persönlichen Bedürfnisse eingegangen werden und ein Tarif gewählt werden , der hierauf abgestimmt ist und diesen am ehesten entspricht.

Hierbei müssen Punkte wie die persönliche Risikoneigung, die finanziellen Möglichkeiten, die steuerlichen Aspekte und viele Punkte mehr berücksichtigt werden. Auch welcher Riester Tarif der passende ist, spielt hierbei eine Rolle.

Auf diese Weise kann dann die individuell beste Riester Rente ermittelt werden.

Holen Sie sich Ihre persönlich beste Riester Rente im Vergleich. Die Kriterien, die sich nach Ihren persönlichen, indiviuellen Bedürfnissen richten und Ihren Bedarf abdecken, sollten bei der Ermittlung des passenden Riester-Tarifs berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines Experten kann der richtige Anbieter und Tarif aus der Vielzahl der Angebote wesentlich leichter ermittelt werden. Dies gilt nicht nur für die Riester Angebote, sonden auch für die staatlich geförderten Rürup Angebote. Deshalb sollten die Angebote verglichen werden.

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