Warning: mysql_close() expects parameter 1 to be resource, object given in /homepages/21/d159773560/htdocs/beste-rentenversicherung/includes/bottom-links.inc on line 35 Wie die beste Rentenversicherung finden - oft gestellte Frage
Die beste private Zusatzrente als solche gibt es nicht. Es muss immer berücksichtigt werden, welche Kriterien für den Einzelnen bei der Rentenversicherung wichtig sind.
So kann für jemanden der keine Hinterbliebenen hat, eine Rente ohne Todesfallleistung interessant sein. In diesem Fall benötigt man auch keine Garantiezeit.
Wer heute schon genau weiss, dass er seinen Vertrag bis zum Ende durchhält und auch durchgängig den Beitrag bezahlt und bezahlen kann, dem ist eine Flexibilität des
Tarifs auch nicht so wichtig, wie jemandem der dies heute noch nicht weiss.
Weiterhin spielen die Risikobereitschaft des Einzelnen bei der Geldanlage eine Rolle. Manche bevorzugen eine klassische Verzinsung der Sparanteile, andere legen
lieber in Investmentfonds an. Wieder andere präferieren einen Mix aus diesen beiden Anlagestrategien und halten dies für die persönlich beste Variante.
All diese und weitere Faktoren müssen berücksichtigt werden, wenn man die beste Zusatzrente finden möchte.
Wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass ungefähr 100 Anbieter der privaten Rentenabsicherung diese Form des Altersvorsorge-Sparens anbieten und diese in der Regel
mehrere Tarife zur Auswahl haben, die in der Tarifausgestaltung auch noch einmal verschiedene Möglichkeiten bieten, kommt man sehr leicht auf eine für den Laien
unüberschaubare Zahl von Variationen, aus denen es gilt die individuell beste herauszufiltern.
Deshalb sollte man sich einen Vergleich einholen und den persönlich passenden und somit besten Tarif ermitteln.
Dieser Vertrag wird meist als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen.
Es gibt aber auch Anleger, die diese Form der
Versicherung als Geldanlage nutzen.
Durch Zulagen oder Steuervergünstigungen wird der private Zusatzrentenvertrag zu einer staatlich geförderten
Altersvorsorge.
Als privat geführten Vertrag gibt es dieses Altersvorsorgesparen ohne staatliche Förderung.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge kennt man meist als Riester-Rente oder Rüruprente (Basisrente), aber auch die
betriebliche Altersvorsorge gehört zu den staatlich geförderten Formen der privaten Altersversorgung.
Um die Förderungen zu erhalten, müssen bei den staatlich geförderten Arten der privaten Altersvorsorge jedoch bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein.
Schliesst man eine private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung ab, bietet dieser Vertag gegenüber den staatlich
geförderten Arten eine wesentlich grössere Flexibilität bezüglich Verwendbarkeit, Vertragsgestaltung und steuerlichen Behandlung
während des Rentenbezugs.
Die gesetzliche Altersrente beträgt nur einen Bruchteil des im aktiven Erwerbsleben erworbenen Arbeitseinkommens.
Will man den Lebensstandard halten, den man während seines aktiven Arbeitslebens inne hatte, kommt man um eine private
Altersversorgung nicht herum.
Mit einer privaten Altersvorsorge kann man die Lücke die bei Eintritt in die gesetzliche Rente entsteht ausgleichen.
Spricht man von der privaten Zusatzrente, fällt auch oft der Begriff Überschussbeteiligung.
Man bezeichnet die Überschussbeteiligung auch als Gewinnbeteiligung.
Die Überschussbeteiligung sind die dem Vertrag über die Garantien hinaus zugeschriebenen Gewinne, die der
Versicherer erwirtschaftet und dem Kunden zukommen lässt.
Diese Überschussbeteiligung ist der Höhe nach nicht garantiert.
Sie wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt.
Hieraus ergibt sich auch, dass die Hochrechnungen der Versicherer immer nur Prognosen auf der Basis des entsprechenden
Jahres des Abschlusses sind.
Die hochgerechnete Ablaufleistung der Rente oberhalb der garantierten Werte ist aus diesem Grund nur eine
Voraussage auf Basis der aktuellen Jahreswerte.
Wenn ein Versicherer über Jahre in der Vergangenheit hohe Überschüsse erwirtschaftet hat, ist dies ein Indiz dafür,
dass dies auch in der Zukunft wahrscheinlich ist. Garantiert ist dies jedoch nicht.
Die private Zusatzrente unterliegt in der Auszahlungsphase der Steuer.
Eine Rentenzahlung aus einem ungeförderten privaten Zusatzrentenvertrag ist, wenn die Rente gewählt wird mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Dieser Ertragsanteil liegt bei einem Beginn der Rentenzahlung mit 65 Jahren bei 18% (Stand 2010).
Dies bedeutet, dass 82% der Rentenzahlung steuerfrei sind. Von den verbleibenden 18% muss der individuelle Steuersatz
gezahlt werden.
Selbst bei einem Steuersatz von 50% bedeutet dies, dass in diesem Fall 91% der Rente steuerfrei sind (82% Prozent steuerfrei,
18% zu versteuern, 50% Steuersatz, also 9% der Rente als Steuer abzuführen).
Je geringer der persönliche Steuersatz ist, desto mehr bleibt von der Rente übrig.
Wählt man bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge als Zusatzrente anstatt der Rentenzahlung die Kapitalauszahlung,
muss der Ertrag versteuert werden.
Der Ertrag ist hierbei der Unterschiedsbetrag zwischen der Kapitalauszahlung und der Summe der eingezahlten Beiträge.
Wie hoch die Steuer hierbei angesetzt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Wenn die Kapitalauszahlung vor der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt, wird der Ertrag zu 100% versteuert.
Erfolgt die Kapitalauszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres, muss nur noch der halbe Ertrag versteuert werden.
Wird auf die Kapitalauszahlung verzichtet und anstatt dessen die Rentenzahlung gewählt, unterliegt die Rente der
so genannten Ertragsanteilbesteuerung.
Der Ertragsanteil bestimmt sich nach dem Alter, das bei Beginn der Rentenzahlung erreicht ist.
Bei einer Rentenzahlung im Alter 65 werden 18% der ausgezahlten Rente als Ertragsanteil zugrunde gelegt (Stand 2010).
Arten der privaten Zusatzrente sind zum Beispiel die fondsgebundene und die klassische
Form mit einer Garantieverzinsung, garantierter Rente und garantierter Kapitalauszahlung, sowie
Mischformen aus diesen beiden.
Als weitere Formen kann man auch die Unterscheidung zwischen den vom Staat geförderten Altersvorsorgeverträgen,
wie Riester- oder Rüruprente und die als ungefördert laufende private Altersvorsorge betrachten.
Reichhaltige Möglichkeiten den Vertrag den individuellen Möglichkeiten anzupassen und die Fülle der Anbieter machen es notwendig
mit einem Experten die Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten zu besprechen und die persönlich beste Altersvorsorge zu finden.
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten auch innerhalb der einzelnen Formen sollte man die Angebote vergleichen.
Man kann bei der privaten Zusatzrente eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren.
Die Rentengarantiezeit ist eine Todesfall-Leistung nach Beginn der Rentenzahlung und nach Ablauf der Ansparphase.
Beginnt die Rentenzahlung zum Beispiel im Alter 65 und ist eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart, dann
wird die Rente, wenn der Rentenbezieher innerhalb der ersten 10 Jahre nach Rentenbeginn stirbt, so lange an die
Bezugsberechtigten weitergezahlt bis der Rentenbezieher 75 Jahre alt geworden wäre.
Sofern nicht eine bestimmte Zahldauer der Rente vertraglich vereinbart ist, wird die Rente in der Regel
lebenslang gezahlt.
An den Rentenbezieher selbst wird die Rente in der Regel lebenslang gezahlt.
Kapitalwahlrecht bezeichnet die Möglichkeit sich das in dem Vertrag angesparte Kapital als Einmalzahlung anstatt einer Rente
auszahlen zu lassen.
Es gibt auch hier die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung oder einer Teilverrentung.
Eine Kapitalauszahlung kann auch in mehreren jährlichen Teilauszahlungen erfolgen, was sich steuerlich günstiger auswirken kann.
Einen Teil des Kapitals auszahlen zu lassen und das restliche Kaptital verrenten zu lassen stellt eine weitere Option dar,
die von einigen Versicheurngsgesellschaften angeboten wird.
Das Kapitalwahlrecht kann auch vertraglich ausgeschlossen werden.
Kurz gesagt: Die Rente aus einer privaten Zusatzrente wird so lange gezahlt, wie es vereinbart ist.
Im Regelfall wird die Rente lebenslang gezahlt, es gibt jedoch auch die Variante, dass eine Rente nur für
einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird.
Wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, wird die Rente mindestens für den vereinbarten Zeitraum
der Rentengarantiezeit gezahlt, auch wenn der Rentenbezieher innerhalb dieses Zeitraumes versterben sollte.