Warning: mysql_close() expects parameter 1 to be resource, object given in /homepages/21/d159773560/htdocs/beste-rentenversicherung/includes/bottom-links.inc on line 35 Rentenversicherung - Fragen zur Rentenversicherungen
Die private Rentenversicherung kennt unterschiedliche Anlageformen
Die klassische Rentenversicherung:
Sicher und mit einer garantierten Mindestverzinsung ist die klassische Form der Rentenversicherung ausgestattet.
Die garantierte Mindestverzinsung beträgt 2,25% auf die Sparanteile der Versicherung (Stand 2010).
Darüber hinaus werden dem Vertrag Überschussanteile gutgeschrieben.
Dies sind die über die Mindestverzinsung hinaus erwirtschafteten Gewinne, die zum zum Teil den Kunden wieder
gut geschrieben werden.
AUs dem eingezahlten Kapital, den garantierten Zinsen und der Überschussbeteiligung wird dann die Kapitalauszahlung
oder die auszuzahlende Rente ermittelt.
Die fondsgebundene Rentenversicheurng bietet die Möglichkeit die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und
höhere Renditen zu erwirtschaften als es mit der klassischen Art möglich ist.
Bei dieser Form der Rentenversicherung werden die Sparanteile in Investmentfonds investiert.
Dies können Rentenfonds, garantiefonds oder Aktienfonds sein.
Zum Ende der Ansparzeit wird dann der Wert der Investmentanteile ausgezahlt, der Wert der Investmentanteile
verrentet oder die Investmentanteile in das Vermögen des Rentensparerers übertragen.
Ein unbestrittener Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass mit kleinen Beiträgen mehrere Investmentfonds
bespart werden können.
Während der Ansparzeit könne normalerweise die Anlagen gechselt werden. Das heisste, es muss nicht immer in die gleichen Fonds
eingezahlt werden.
Dies nennt man Switchen oder Shiften. Hier sollte man sich jedoch von einem Fachmann beraten lassen.
Eine Mixtur aus klassischer privater Rentenversicherung und fondsgebundener Rentenversicherung
stellt die Mischform dieser beiden Arten dar.
Hierbei wird eine klassische Rentenversicherung als Basis zugrunde gelegt. Die über die garantierte
Verzinsung hinaus erzielten Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt.
Auf diese Weise ist eine garantierte Rentehöhe als Mindestrente und eine garantierte Kapitalabfindung
darstellbar.
Dadurch, dass die über die Mindestverzinsung hinaus erwirtschafteten Überschüsse in Investmentfonds angelegt werden,
besteht die Chance auf eine höhere Rendite als bei der klassischen Rentenversicherung.
Ist bei der privaten Zusatzrente laufende Beitragzahlung vereinbart, wird er Beitrag zu dieser Versicherung regelmässig
gezahlt.
Die Zahlungsweise kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden.
Bei der privaten Rentenversicherung besteht auch die Option der Vereinbarung einer abgekürzten Beitragszahlung.
Ist dies vereinbart, wird der Beitrag ebenfalls in regelmässigen Abständen gezahlt.
Allerdings endet die Beitragszahlung in diesem Fall nach der vereinbarten Beitragszahlungszeit und der Vertrag
wird bis zur Auszahlung der Rente bzw. des Kapitals ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt.
Bis zum Beginn der Zahlung der Rente oder der Kapitalabfindung verzinst sich das enthaltene Kapital weiter und
erhöht so das zum Ende der Ansparsparphase enthaltene Kapital, das zur Verrentung oder zur Auszahlung zur Verfügung steht.
Handelt es sich um eine fondsgebunde Rentenversicherung, bleiben die Investmentfondsanteile in dem Vertrag stehen und können
bei entsprechender Wertentwicklung den Wert des Kapitals erhöhen.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten aber auch an, dass zum Ablauf der abgekürzten Beitragszahlungsdauer die
Investfondsanteile verkauft werden und das hieraus erzielte Kapital verzinslich angelegt wird.
Eine weitere Variante der Beitragzahlung ist der Einmalbeitrag.
Wählt man diese Variante, wird der komplette Beitrag für die Rentenversicherung in einer Summe zu Beginn
des Vertrags eingezahlt.
Entweder beginnt die Rentenzahlung dann unmittelbar nach der Einzahlung des gesamten Beitrages oder
der Beitrag wird eingezahlt und die Rentenzahlung beginnt zu einem späteren Zeitpunkt.
Im ersten Fall spricht man von einer sofort beginnenden Rentenversicherung. Im zweiten Fall von einer
aufgeschobeben Rentenversicherung mit Einmalbeitrag.
Die aufgeschobene Rentenversicherung kann eine Rentenversicherung mit Einmalbeitrag oder laufendem Beitrag sein,
Der Rentenbeginn liegt hierbei in der Zukunft, er ist aufegschoben.
Die Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung erfolgt nach Ablauf der Aufschubzeit.
sofort beginnende Rente:
Die Sofortrente oder sofort beginnende Rentenversicherung ist immer eine Versicherung mit Einmalbeitrag.
Hier wird der Beitrag als einmaliger Betrag eingezahlt und die Rente aus dem Kapital wird sofort gezahlt.
Im Regelfall erfolgt die Rentenzahlung lebenslang.
Das eingezahlte Kapital abzüglich der gezahlten Renten wird hierbei weiter verzinst.
Als gefördert bezeichnet man Rentenversicherungen die staatlich subventiontiert werden.
Die bekanntesten Formen der staatlich geförderten Rentenversicherungen sind die Rüruprente und die Riester-Rente.
Aber auch die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel als Entgeltumwandlung zählt hierzu.
Gefördert wird die Riester-Rente in der Ansparphase durch Zulagen und Steuervergünstigen, die Rürup- oder Basisrente
wird durch steuerliche Absetzbarkeit gefördert.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird die Förderung in der Ansparphase durch Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit
gefördert.
Einschränkungen bezüglich Verwendbarkeit, Vererbarkeit und Flexibilität bestehen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei der
Riester-Rente und Basis- bzw Rüruprente.
Die weitaus grösste Flexibilität erhält man sich bei der ungeförderten privaten Rentenversicherung.
Bei dieser Form ist man frei bezüglich der Vertragsgestaltung.
Es gibt keine Mindestlaufzeit, man kann über das Kapital frei verfügen, es kann zwischen Rentenzahlung und Kapitalauszahlung
gewählt werden oder man kann sich einen Teil des Kapitals verrenten lassen und den Rest auszahlen lassen.
In Bezug auf Verwendbarkeit, Vererbbarkeit, Verpfändung und Beleihung bestehen keinerlei Beschränkungen.