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Rentenversicherung - Fragen zur Rentenversicherungen
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Verschiedenen Formen private Rentenversicherung und die Unterscheidung


Rentenversicherung nach Anlageform
Unterscheidung nach Beitrag und Ansparung
Unterscheidung nach Rentenbeginn
Unterscheidung nach Art der Förderung

private Rentenversicherung - Unterscheidung nach Anlageform


Die private Rentenversicherung kennt unterschiedliche Anlageformen

Die klassische Rentenversicherung:

Sicher und mit einer garantierten Mindestverzinsung ist die klassische Form der Rentenversicherung ausgestattet.
Die garantierte Mindestverzinsung beträgt 2,25% auf die Sparanteile der Versicherung (Stand 2010).
Darüber hinaus werden dem Vertrag Überschussanteile gutgeschrieben.
Dies sind die über die Mindestverzinsung hinaus erwirtschafteten Gewinne, die zum zum Teil den Kunden wieder gut geschrieben werden.
AUs dem eingezahlten Kapital, den garantierten Zinsen und der Überschussbeteiligung wird dann die Kapitalauszahlung oder die auszuzahlende Rente ermittelt.

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fondsgebundene Rentenversicherung:

Die fondsgebundene Rentenversicheurng bietet die Möglichkeit die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und höhere Renditen zu erwirtschaften als es mit der klassischen Art möglich ist.
Bei dieser Form der Rentenversicherung werden die Sparanteile in Investmentfonds investiert.
Dies können Rentenfonds, garantiefonds oder Aktienfonds sein.
Zum Ende der Ansparzeit wird dann der Wert der Investmentanteile ausgezahlt, der Wert der Investmentanteile verrentet oder die Investmentanteile in das Vermögen des Rentensparerers übertragen.
Ein unbestrittener Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass mit kleinen Beiträgen mehrere Investmentfonds bespart werden können.
Während der Ansparzeit könne normalerweise die Anlagen gechselt werden. Das heisste, es muss nicht immer in die gleichen Fonds eingezahlt werden.
Dies nennt man Switchen oder Shiften. Hier sollte man sich jedoch von einem Fachmann beraten lassen.

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Mischform: klassisch - fondsgebunden:

Eine Mixtur aus klassischer privater Rentenversicherung und fondsgebundener Rentenversicherung stellt die Mischform dieser beiden Arten dar.
Hierbei wird eine klassische Rentenversicherung als Basis zugrunde gelegt. Die über die garantierte Verzinsung hinaus erzielten Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt.

Auf diese Weise ist eine garantierte Rentehöhe als Mindestrente und eine garantierte Kapitalabfindung darstellbar.
Dadurch, dass die über die Mindestverzinsung hinaus erwirtschafteten Überschüsse in Investmentfonds angelegt werden, besteht die Chance auf eine höhere Rendite als bei der klassischen Rentenversicherung.

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Unterscheidung Rentenversicherung nach der Beitragsart


laufender Beitrag:

Ist bei der privaten Zusatzrente laufende Beitragzahlung vereinbart, wird er Beitrag zu dieser Versicherung regelmässig gezahlt.
Die Zahlungsweise kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden.

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abgekürzte Beitragszahlung:

Bei der privaten Rentenversicherung besteht auch die Option der Vereinbarung einer abgekürzten Beitragszahlung.
Ist dies vereinbart, wird der Beitrag ebenfalls in regelmässigen Abständen gezahlt.
Allerdings endet die Beitragszahlung in diesem Fall nach der vereinbarten Beitragszahlungszeit und der Vertrag wird bis zur Auszahlung der Rente bzw. des Kapitals ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt.
Bis zum Beginn der Zahlung der Rente oder der Kapitalabfindung verzinst sich das enthaltene Kapital weiter und erhöht so das zum Ende der Ansparsparphase enthaltene Kapital, das zur Verrentung oder zur Auszahlung zur Verfügung steht.

Handelt es sich um eine fondsgebunde Rentenversicherung, bleiben die Investmentfondsanteile in dem Vertrag stehen und können bei entsprechender Wertentwicklung den Wert des Kapitals erhöhen.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten aber auch an, dass zum Ablauf der abgekürzten Beitragszahlungsdauer die Investfondsanteile verkauft werden und das hieraus erzielte Kapital verzinslich angelegt wird.

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Einmalbeitrag:

Eine weitere Variante der Beitragzahlung ist der Einmalbeitrag.

Wählt man diese Variante, wird der komplette Beitrag für die Rentenversicherung in einer Summe zu Beginn des Vertrags eingezahlt.

Entweder beginnt die Rentenzahlung dann unmittelbar nach der Einzahlung des gesamten Beitrages oder der Beitrag wird eingezahlt und die Rentenzahlung beginnt zu einem späteren Zeitpunkt.
Im ersten Fall spricht man von einer sofort beginnenden Rentenversicherung. Im zweiten Fall von einer aufgeschobeben Rentenversicherung mit Einmalbeitrag.

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private Rentenversicherung - Unterscheidung nach Rentenbeginn


aufgeschobene Rente:

Die aufgeschobene Rentenversicherung kann eine Rentenversicherung mit Einmalbeitrag oder laufendem Beitrag sein,

Der Rentenbeginn liegt hierbei in der Zukunft, er ist aufegschoben.
Die Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung erfolgt nach Ablauf der Aufschubzeit.

sofort beginnende Rente:

Die Sofortrente oder sofort beginnende Rentenversicherung ist immer eine Versicherung mit Einmalbeitrag.
Hier wird der Beitrag als einmaliger Betrag eingezahlt und die Rente aus dem Kapital wird sofort gezahlt.
Im Regelfall erfolgt die Rentenzahlung lebenslang.
Das eingezahlte Kapital abzüglich der gezahlten Renten wird hierbei weiter verzinst.

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Unterscheidung private Rentenversicherung nach Art der Förderung


geförderte Rentenversicherung:

Als gefördert bezeichnet man Rentenversicherungen die staatlich subventiontiert werden.
Die bekanntesten Formen der staatlich geförderten Rentenversicherungen sind die Rüruprente und die Riester-Rente.
Aber auch die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel als Entgeltumwandlung zählt hierzu.
Gefördert wird die Riester-Rente in der Ansparphase durch Zulagen und Steuervergünstigen, die Rürup- oder Basisrente wird durch steuerliche Absetzbarkeit gefördert.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird die Förderung in der Ansparphase durch Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit gefördert.
Einschränkungen bezüglich Verwendbarkeit, Vererbarkeit und Flexibilität bestehen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei der Riester-Rente und Basis- bzw Rüruprente.

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ungeförderte Rentenversicherung:

Die weitaus grösste Flexibilität erhält man sich bei der ungeförderten privaten Rentenversicherung.
Bei dieser Form ist man frei bezüglich der Vertragsgestaltung.
Es gibt keine Mindestlaufzeit, man kann über das Kapital frei verfügen, es kann zwischen Rentenzahlung und Kapitalauszahlung gewählt werden oder man kann sich einen Teil des Kapitals verrenten lassen und den Rest auszahlen lassen.
In Bezug auf Verwendbarkeit, Vererbbarkeit, Verpfändung und Beleihung bestehen keinerlei Beschränkungen.

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